Berichterstattung Amtsblatt, Schreiben an Bürgermeister Alter zur Ablehnung eines Amtsblattberichtes

Herrn

Bürgermeister Andreas Alter

Hauptstraße 18

67677 Enkenbach-Alsenborn                 

           

Amtsblattveröffentlichung des CDU Ortsverbandes Hochspeyer

Hier: Beschwerde über die Nichtberücksichtigung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Alter,

mit Verwunderung wurde zur Kenntnis genommen, dass unser Bericht (als Anlage 1 hinzugefügt) über die stattgefundene Mitgliederversammlung am 16. September 2014 inkl. Neuwahl der Vorstandschaft nicht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn veröffentlicht wurde.

Zwar wurden wir durch die Mitarbeiterin der ehemaligen Verbandsgemeinde Hochspeyer, Frau Christine Scheen, über die Ablehnung ohne nähere Angabe von Gründen telefonisch informiert; zufriedenstellend und nachvollziehbar ist dieser Umstand keinesfalls. Feststellend sei vermerkt, dass sich unser Unverständnis keinesfalls an die Sachbearbeitung der Mitarbeiterin Scheen richtet.

Frau Scheen hatte uns mitgeteilt, dass weitere interne Prüfungen im Haupthaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 18, 67677 Enkenbach-Alsenborn, vorgenommen werden müssten, um der Veröffentlichung zuzustimmen oder abzulehnen.

Es wäre Wahlkampf und somit müsste näher geprüft werden, ob die Veröffentlichung vorgenommen werden kann!

Leider für uns absolut nicht nachvollziehbar, da es sich um eine rein sachliche Nachberichterstattung unserer Mitgliederversammlung handelt und keine politischen oder wahlkampfmäßigen Inhalte enthält. Wir verweisen in diesem Zusammenhang eindringlich auf die Regelungen der Gemeindeordnung zu den öffentlichen Bekanntmachungen (§ 27 GemO i.V.m. den §§ 7, 8, 9 und 10 DVO und den Regelungen der VV zu § 27 GemO).

Die nicht nachvollziehbare Ablehnung unserer Berichterstattung ist auch deshalb völlig inakzeptabel, da in der Vergangenheit in der „Alt-Verbandsgemeinde Hochspeyer“ als auch in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn solche Veröffentlichungen zugelassen wurden.

Besonders im Hinblick auf ältere Veröffentlichungen in dieser Richtung und auf die von Ihnen in den letzten Amtsblattausgaben vorgestellten Veröffentlichungskriterien können wir keinen Verstoß erkennen, der gegen eine Veröffentlichung spricht.

Die von Ihnen ausdrücklich gewollte Bereicherung des Mitteilungsblattes soll zur wesentlichen Information der Bürgerinnen und Bürger und zum regen Gemeindeleben dienen.

Alles hohle Wortphrasen im Kontext der stattgefundenen Ablehnung.

Somit stellt sich immer mehr heraus, dass hier vermutlich aus Willkür oder aus politisch motivierten Gründen die Ablehnung erfolgte.

In diesem Zusammenhang hätten wir uns eine nachvollziehbare schriftliche Nachricht von Ihnen oder einem Ihrer Mitarbeiter gewünscht, um die aus unserer Sicht willkürlich vorgenommen Ablehnung zu relativieren.

Sollten wir innerhalb von einer Woche nach Zugang dieses Schreibens keine Erklärung oder eine nicht ausreichende Begründung zur Ablehnung erhalten, sehen wir uns gezwungen, die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Kaiserslautern in dieser Angelegenheit einzuschalten.

In der Hoffnung, dass nunmehr die Veröffentlichung vorgenommen wird, verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 Alexander Vogt

   -Vorsitzender-