Stellungnahme der CDU-Fraktion

zum Tagesordnungspunkt Trägerschaft Kindergarten

 

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Anspach,

sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Meinung der CDU-Fraktion zu diesem Thema ist Ihnen seit Beginn der durchgeführten Beratungen in den Ausschüssen und im Gemeinderat bekannt:

-         Standorterhalt des kath. Kindergarten

-         Bestandsgarantie des kath. Kindergartens

-         Trägerschaft bei der kath. Kirche

Durch sachliche Erwägungen, fachberatungstechnische Aussagen und mehrheitliche Beschlussfindung konnte der Standorterhalt des Gebäudes ehem. Schwesternheim am Weiherberg in Hochspeyer leider nicht erreicht werden. Dies bedauert die CDU-Fraktion noch immer sehr, denn ein entsprechend sachgerechtes und zukunftsweisendes Konzept zum Gebäudeerwerb ist Ihnen allen durch den ehemaligen Antrag  bekannt. Ich denke aber hier werden wir unter dem nächsten Tagesordnungspunkt nochmals die Möglichkeit einer Stellungnahme erhalten.

Leider geben wir als Ortsgemeinde mit dem mehrheitlich gefassten Beschluss ein historisch bedeutsames und ortsbildprägendes Gebäude in ungewisse Hände. Unter Begründung der finanziell desaströsen Situation der Ortsgemeinde und im Hinblick auf die vermeintlich irrtümliche Informationslage (keine Protokolle etc.), die im Nachhinein vermutlich andere mehrheitliche Entscheidungen begründet hätten, enthielt sich die CDU-Fraktion auch im Hinblick auf den noch aktuellen Antrag zum Gebäudekauf bei der betreffenden Abstimmung.

Ebenfalls bedauern wir, dass auch keine Möglichkeit gefunden werden konnte, eine zusätzliche Gruppe in der Bestandseinrichtung des kath. Kindergartens unterzubringen. Hier hätte aus unserer Sicht kostengünstig und bedarfsgerecht agiert werden können und diese Entscheidung hätte auch zu einer gewissen Standortsicherung beigetragen. Wir werden die Kostenentwicklung der anderen beiden Lösungen sehr sorgsam überwachen und die notwendigen Schlüsse daraus ziehen.

Um unsere oben genannten Ziele weiterhin zu verwirklichen sollte nunmehr zwingend, um das gesetzlich vorgegebene Gebot der Trägervielfalt in der Ortsgemeinde Hochspeyer weiter vorzuhalten, die Trägerschaft des Kindergartens bei der kath. Kirchengemeinde verbleiben.

Diese Meinung haben wir ebenfalls in einem Antrag in der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgetragen – leider ohne entsprechende Beschlussfindung.

Die noch zu klärenden Punkte konnten mittlerweile ermittelt werden und bestärken nochmals die Meinung der CDU-Fraktion, dass eine Trägerschaft auch notfalls kombiniert (Kommune und kath. Kirche) auf die kath. Kirche aus vielerlei Hinsicht erfolgen muss:

Eine verbindliche und abschließend endverhandelte Interessenbekundung zur Übernahme der Trägerschaft durch die kath. Kirchengemeinde liegt dem Jugendamt der Kreisverwaltung Kaiserslautern vor. Allerdings ist diese Bekundung an gewisse Voraussetzungen geknüpft, die aber durchaus vermehrt Kostenvorteile für die Gemeinde bieten als Nachteile.

Der Vorschlag sieht wie folgt aus:

Die Kommune übernimmt die sog. Gebäudeträgerschaft (stellt Gebäude, übernimmt Unterhalt des Gebäudes und trägt die Nebenkosten).

Die kath. Kirche übernimmt die sog. Betriebsträgerschaft (Sachkosten, Personalkosten, etc.) und tritt nach außen als der Träger die Einrichtung auf.

Feststellend sei hier vermerkt, dass im Bereich der Kindergartenträgerschaft das sog. Subsidiaritätsprinzip Anwendung findet, d.h. sofern ein freier Träger (hierzu zählt auch die kath. Kirchengemeinde) sich für die Übernahme der Trägerschaft bewirbt ist die Kommune nachrangig zu behandeln.

Diese Vorgehensweise wurde durch Herrn Klaus Nabinger (Leiter des Jugendamtes Kreis Kaiserslautern) bestätigt und der Vorzug des freien Trägers in der aktuellen Situation bestätigt.

Beispielhaft nennen wir einige Punkte, die aus Sicht der CDU-Fraktion zwingend für die Übernahme der Trägerschaft durch die kath. Kirche sprechen:

-     Einhaltung des gesetzlichen Gebots der Trägervielfalt

-      Kosteneinsparung im Bereich der Personalkosten, da die kath. Kirchengemeinde den Trägeranteil an den Personalkosten komplett übernimmt (immerhin ca. 10% der Gesamtpersonalkosten, ca. 25.000 Euro auf Nachfrage)

-       Kosteneinsparung im Bereich der Sachkosten (ca. 6.000 / Gruppe jährlich = für 2 Gruppen 12.000 Euro jährlich)

-    Bestandssicherung einer in der Vergangenheit gut funktionierenden und in der Gesellschaft und Einwohnerschaft fest verankerten Institution kath. Kindertagesstätte.

Aber Kosten hin und Kosten her, der wichtigste Grund für den Erhalt der Trägerschaft bei der kath. Kirchengemeinde sind die momentan in der Einrichtung untergebrachten Kinder bzw. auch diese, die bereits für die Zukunft angemeldet sind!!

Hier stehen wir alle als Ratsmitglieder in einer moralischen und gesellschaftspolitischen Verpflichtung keine größeren Nachteile für die betroffenen Kinder und Familien hervorzurufen.

Leider haben wir bereits durch einen jetzt offensichtlichen Standortwechsel (Beschluss Ausschuss November – die CDU hat sich bei der Beschlussfassung enthalten, da der Antrag zum Gebäudekauf für die anstehende Gemeinderatssitzung noch lief) einen gewisse Unbekannte bzw. einen gewissen Nachteil was die Gewöhnung an das Umfeld, die Räumlichkeiten und das Außengelände angeht, hervorgerufen.

Somit wiegt unsere Verpflichtung nicht weitere Erschwernisse für den kommenden Kindergartenalltag der Kinder hervorzurufen noch viel mehr.

Belange die hierbei aus Sicht der CDU-Fraktion zwingend zur Berücksichtigung kommen müssen und nicht durch nebulöse Gegenargumente oder wahrsagerische Zukunftsvermutungen weggewischt werden können:

Durch einen Trägerwechsel können auf die Kinder und die Eltern erhebliche Veränderungen zukommen, die einen negativen Einfluss nach sich ziehen können. Durch eine „räumliche Veränderung“ geht den Kindern ein Stück Sicherheit verloren. Es ist auch fraglich, ob einem neuen Objekt eine derart passende Außenanlage zur Verfügung stehen würde, wie sie derzeit vorhanden ist. Die Kinder haben hier mehr als genügend Platz sich auszutoben und in freier Natur zu spielen.

Den Sicherheitsverlust der räumlichen Veränderung könnten eigentlich die Erzieherinnen auffangen, allerdings besteht weiterhin die Angst und Befürchtung, dass sich das Personal bei einem Wechsel der Trägerschaft einer anderen katholischen Einrichtung zuwenden und dann auch ein „personeller Wechsel“ in der Kita erfolgt. Somit geht dann den Kindern eine weitere Sicherheit der gewohnten Bezugsperson / der gewohnten Erzieherin verloren.

Der Trägerwechsel würde auch eine „Veränderung der Konzeption“ mit sich bringen, was den Kindern ein weiteres Stück Vertrautheit nimmt.

Insgesamt wirken sich diese aufgeführten Aspekte nachteilig auf die Entwicklung der Kinder aus und deswegen kämpfen wir dafür, dass die Kindertagesstätte in der Trägerschaft der katholischen Gemeinde verbleibt.

Die genannten Gründe der belegbaren Kostenersparnisse und der festzustellenden Nachteile für die in der jetzigen Einrichtung befindlichen Kinder sind klare Merkmale für die CDU-Fraktion die Trägerschaft bei der kath. Kirche zu belassen.

Wir sollten nicht mögliche Nachteile der Kinder billigend in Kauf nehmen und die auf der Hand liegenden Argumente einfach wegwischen und andersweitige Empfehlungen oder Beschlüsse fassen.

Wir sind den Eltern, den Kindern und den Erziehern eine klare Antwort schuldigt, die CDU-Fraktion hat diese bereits öffentlich gegeben. Wir bekennen uns zum kath. Kindergarten, zu den dort befindlichen Kindern, den Eltern und dem eingesetzten Personal – wir fordern den Erhalt der Trägerschaft bei der kath. Kirchengemeinde.

Bitte überdenken sie unter diesen Gesichtspunkten die andersweitig gefasste Empfehlung aus der Ausschusssitzung – gegen die die CDU-Fraktion gestimmt hat – und treffen sie eine Entscheidung im Sinne der Kinder!

Folgendes bitte ich bei der anstehenden abschließenden Entscheidung zu bedenken, der momentane Träger der Einrichtung (Elisabethenverein) hat mit Wirkung vom 31.12.2015 die Trägerschaft aufgekündigt. Diese Kündigung liegt der Gemeinde schon längere Zeit vor (ca. Aug. / Sept. dieses Jahr) und begründet sich in der desolaten finanziellen Notlage des Trägers, der nicht einmal mehr bauliche Maßnahmen / brandschutztechnische Vorgaben für den weiteren Betrieb finanziell aufkommen kann. Sollen durch ein Nichttätigwerden der Kommune gewissen Haftungs- und Finanzierungsrisiken für die älteren Damen des Vorstands im Elisabethenverein Nährboden gegeben werden?

Wir sehen es also jetzt als vordringlich an, eine entsprechende Entscheidung zur Trägerschaft und zum Standort abschließend herbeizuführen, um für die Eltern aber auch für das in der kath. Kindertagesstätte eingesetzte Personal (immerhin 4 von 7 Personen aus der VG Enkenbach-Alsenborn) Klarheit für die Zukunft zu erreichen.

Desweiteren liegen der CDU-Fraktion der Kontakt, der Einbezug und die Information der Eltern in eine solche Entscheidung am Herzen.

Da auf der Tagesordnung leider nicht der Punkt Einwohnerfragestunde verzeichnet ist und die Eltern somit aktuell keine Plattform haben ihre Bedenken / Anregungen zur Sachentscheidung vorzutragen, haben sie der CDU-Fraktion einige Fragen zur Verfügung gestellt, die ich nun gern vortragen möchte:

èWurde über Räumlichkeiten des Antoniushauses geredet, verhandelt, besonders im Hinblick auf mögliche Vermietung/Verpachtung?

èWo bringe ich mein Kind ab dem 01.01. in den Kindergarten?

èÜbernimmt die Kommune dann durch Miete das Gebäude für eine Gewisse Übergangszeit?

èWarum wurde ein Entscheidungsprozess unnötiger Weise in die Länge gezogen, Beispiel hierfür:  Prüfung rechtliche Grundlage getrennte Trägerschaft durch die Verwaltung (Einrichtung und Gebäude) da es hierzu reichlich bekannte Urteile gibt. (vgl. kath. Kindergarten Enkenbach/Gebäudeträgerschaft und finanzielle Beteiligung bzw. Aufteilung)

èWie sieht die Regelung der Übergangsfrist für Einrichtung  und Erzieher aus?

èWas geschieht mit dem Außengelände / wie z.B. der  „Nestschaukel“?

èWurde auch der Finanzielle Aspekt „leere Kasse der Gemeinde“ berücksichtigt bei gewissen Entscheidungen?

èWurde bereits ein Konzept für neue Kita durch neuen Träger erstellt? (Betreuungsangebot, pädagogisches Konzept, Öffnungszeiten, Betreuungszeiten, Anzahl Kinder und Gruppen, Raumstruktur, Ausstattung, Personal, Essensversorgung da neuer Träger auch neuer Vertrag)? (Kontaktaufnahme mit bestehendem Personal hinsichtlich dieser Fragen aufgenommen? Gespräche mit Träger über Personal? Besitzstandswahrungen, ev. bei Übernahme mehrere Kosten des Personals??)

èHat das Jugendamt auf eine bedarfsgerechte Vielfalt von Trägern in der Gemeinde hingewiesen und versucht darauf einzuwirken.

èWurde bei einer Findung eines geeignete Trägers die folgenden Gesichtspunkte berücksichtigt:

  1. Fachlicher Aspekt
  2. Organisatorischer Aspekt
  3. Wirtschaftlicher Aspekt

Bitte hierzu eine Begründung vorlegen.

èWurde  bzw. ist die Trägerschaft ausgeschrieben worden? Muss dies öffentlich geschehen?

èLiegt eine weiterführende Betriebserlaubnis über den 31.12.2015 hinaus vor, auch wenn der Träger wechselt und das Gebäude nicht in Hand des Trägers sich befindet? Siehe dazu §45 Abs. 1 SGB VII

èZum Auswahlprozess des Trägers:

  • Wurde hierbei folgende Punkte berücksichtigt: gewohntes Umfeld der Kinder ihm Bezug auf die Umgebung, die Erzieher und das generelle Umfeld?

èKönnen die Gruppen aufgeteilt und in andere Kita untergebracht werden?

Ein kath. Kindergarten gehört seit jeher zum festen kulturellen Leben in Hochspeyer. Für die CDU-Fraktion ist der Ort Hochspeyer ohne kath. Kindergarten undenkbar:

Deshalb nochmals die Forderung im Sinne der Kinder, der Eltern und für Hochspeyer:

-         Die Trägerschaft bei der kath. Kirchengemeinde muss verbleiben

-         Hochspeyer braucht auch weiterhin einen Kindergarten in kath. Trägerschaft

-         Bitte überdenken sie die anderslautende mehrheitliche Empfehlung gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und stimmen sie für den Erhalt der Trägerschaft und somit für den Erhalt der kath. Kindertagesstätte in Hochspeyer

Aus den eben dargelegten Argumenten stellt die CDU-Fraktion nochmals Ihren Antrag auf Trägerschaftsübernahme der kath. Kirche zur abschließenden Abstimmung.

Vielen Dank.

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